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Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft

Die
Energie­kosten­pauschale
für Unternehmen

Mit der Energiekostenpauschale für Unternehmen half die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Es handelte sich um eine Pauschalförderung, die abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet wurde.

Gefördert wurden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €.

Anträge für die Energiekostenpauschale 2 waren von 20.06.2024, 12:00 Uhr bis 08.08.2024, 12:00 Uhr möglich.

Die Applikation zur Einsicht der Anträge war bis 31.08.2024 online.