Mit der Energiekostenpauschale für Unternehmen half die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Es handelte sich um eine Pauschalförderung, die abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet wurde.
Gefördert wurden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €.
Anträge für die Energiekostenpauschale 2 waren von 20.06.2024, 12:00 Uhr bis 08.08.2024, 12:00 Uhr möglich.
Die Applikation zur Einsicht der Anträge war bis 31.08.2024 online.
Links
Richtlinie und Beilagen Energiekostenpauschale für Unternehmen - aktuell gültige Fassung vom 17. Juni 2024 (PDF)