Zum Inhalt springen
Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft

Die
Energie­kosten­pauschale
für Unternehmen

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Start der Energiekostenpauschale 2 für das Jahr 2023 im Juni 2024 geplant ist. Informationen dazu werden in Kürze bereitgestellt.