Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10
000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400 000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Start der Energiekostenpauschale 2 für das Jahr 2023 im Juni 2024 geplant ist. Informationen dazu werden in Kürze bereitgestellt.
Links
Richtlinie und Beilagen Energiekostenpauschale für Unternehmen - aktuell gültige Fassung vom 07. Mai 2024 (PDF)
Richtlinie und Beilagen Energiekostenpauschale für Unternehmen - Fassung vom 31. Juli 2023 gültig für den Antragszeitraum 08.08.2023 - 30.11.2023 (PDF)